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Krankenkasse Schweiz

Krankenkasse wechseln
und hunderte Franken sparen

Die Krankenkassenprämien steigen jährlich. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann CHF 200–800 pro Person pro Jahr sparen — bei gleicher Leistung in der Grundversicherung.

In der Schweizer Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich identisch — unterschiedlich sind nur Prämie, Franchise und Versicherungsmodell. Ein Wechsel der Grundversicherung ist per Jahresende möglich, wobei die Kündigung bis Ende November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein muss. Zusatzversicherungen folgen eigenen Fristen.

Wichtige Fristen 2026

  • 30. September: Offizielle Kündigungsfrist (3 Monate Frist) — sicher auf der sicheren Seite
  • 30. November: Viele Kassen akzeptieren Kündigung auch bis Ende November
  • 1. Januar: Wechsel wird wirksam — neue Kasse startet

Kostenlose Vorlage

Lade unsere Kündigungsvorlage für die Krankenkasse herunter — für alle Schweizer Kassen gültig.

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Neue Kasse finden

Vergleiche Prämien auf priminfo.ch (offiziell) oder comparis.ch bevor du kündigst.

Schritt-für-Schritt: Krankenkasse wechseln

1

Prämien vergleichen

Gehe auf priminfo.admin.ch (offiziell) und vergleiche Prämien in deiner Gemeinde. Achtung: Wähle denselben Franchise-Betrag und dasselbe Prämienmodell.

2

Neue Kasse kontaktieren

Frage bei der neuen Kasse an ob du als Versicherter aufgenommen wirst. Grundversicherung: Aufnahmepflicht — keine Kasse darf ablehnen.

3

Alte Kasse kündigen

Verwende unsere Vorlage und sende die Kündigung per Einschreiben bis 30. September (sicher) oder 30. November (viele akzeptieren).

4

Bestätigung einholen

Alte Kasse schriftlich um Bestätigung bitten. Neue Kasse bestätigt den Start per 1. Januar.

AboTracker-Tipp: Frist nicht vergessen

Trage deine Krankenkasse in AboTracker ein mit dem Verlängerungsdatum 1. Januar. AboTracker erinnert dich automatisch 30 Tage vorher — genug Zeit um zu kündigen und zu wechseln.

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung eingehen?

Für einen Wechsel der Grundversicherung per Jahresende muss die Kündigung bis Ende November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein. Massgeblich ist der Eingang, nicht der Versand — geben Sie den Brief entsprechend früher auf.

Ist die Leistung bei einer günstigeren Kasse schlechter?

In der Grundversicherung nicht. Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und für alle Kassen identisch. Unterschiede bestehen bei Prämie, Franchise, Versicherungsmodell und Service — nicht beim medizinischen Leistungsumfang.

Kann ich Grund- und Zusatzversicherung getrennt kündigen?

Ja, und das ist wichtig: Zusatzversicherungen folgen eigenen Fristen und eigenen Aufnahmebedingungen. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung nicht, bevor eine neue Kasse Sie schriftlich aufgenommen hat — anders als bei der Grundversicherung besteht dort keine Aufnahmepflicht.