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Swisscom & Sunrise

Spezifische Kündigungsfristen für Schweizer Telekommunikationsanbieter — 3 Monate zum Vertragsende.

⚖️

Schweizer Recht

Kündigungsfristen und Rechtslage gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) — korrekt und aktuell.

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In der Schweiz gilt, was im Vertrag steht. Das Obligationenrecht kennt keine Obergrenze für Kündigungsfristen, keine Pflicht zu einem Kündigungsbutton und kein allgemeines Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen. Bei den grossen Telekomanbietern beträgt die Frist in der Regel 60 Tage, und massgeblich ist der Eingang beim Anbieter, nicht der Versand.

Rechtsgrundlagen

Obligationenrecht (OR)
Regelt Verträge allgemein. Laufzeit und Kündigungsfrist sind Sache der Parteien — es gibt keine gesetzliche Obergrenze.
Art. 40a ff. OR
Widerrufsrecht, aber nur für bestimmte Vertriebsformen wie Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe. Online-Bestellungen fallen nicht darunter.
ZGB Art. 560
Universalsukzession: Verträge gehen im Todesfall auf die Erben über und enden nicht automatisch.

Was hier nicht gilt

Diese Regeln stammen aus den jeweils anderen DACH-Ländern und werden regelmässig fälschlich auf Schweiz übertragen.

  • Keine Pflicht zu einem Kündigungsbutton

    Die Schaltfläche beruht auf § 312k BGB und ist deutsches Recht. Schweizer Anbieter dürfen die Kündigung an Telefon oder Post binden — Sunrise nimmt schriftliche Kündigungen per Post nach eigener Darstellung gar nicht mehr entgegen.

  • Kein allgemeines Widerrufsrecht bei Online-Abschluss

    Das ist der folgenreichste Unterschied zu Deutschland und Österreich. Wer online ein Abo abschliesst, ist grundsätzlich daran gebunden. Bei Probeabos hilft deshalb nur der Termin.

  • Keine Deckelung der Erstlaufzeit auf zwei Jahre

    § 309 Nr. 9 BGB gilt hier nicht. Es gibt auch keine Entsprechung zur deutschen Regelung, dass sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Frist verlängern.

Typische Fristen

Telekommunikation
In der Regel 60 Tage. Swisscom nennt diese Frist für die meisten Abos, Salt gibt 60 Tage vor Vertragsende an. Massgeblich ist der Eingang.
Mindestvertragsdauer Telekom
Meist 12 Monate, bei Gerätebezug je nach Zahlungsmodell 24 oder 36 Monate.
Streaming und Software
Meist monatlich oder täglich kündbar zum Ende der Abrechnungsperiode.
Fitness
Nach Vertrag, häufig ein bis drei Monate zum Ende der Laufzeit.

Angaben nach den jeweiligen Anbieterangaben. Massgeblich ist immer der eigene Vertrag — prüfen Sie den konkreten Termin im Kundenkonto.

Anbieter in Schweiz

Passende Antworten

Wohin bei Streit

Ombudscom
Schlichtungsstelle für Telekommunikation und Mehrwertdienste.
Stiftung für Konsumentenschutz
Allgemeine Verbraucherfragen.
Konsumentenforum kf
Allgemeine Verbraucherfragen.

Häufige Fragen

Habe ich in der Schweiz 14 Tage Widerrufsrecht?

Bei online abgeschlossenen Verträgen in aller Regel nicht. Art. 40a ff. OR sieht ein Widerrufsrecht nur für bestimmte Vertriebsformen vor, insbesondere Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe. Online-Bestellungen gehören nicht dazu. Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland und Österreich.

Warum sind die Fristen hier länger als in Deutschland?

Weil das Obligationenrecht keine Obergrenze kennt. In Deutschland begrenzt § 309 Nr. 9 BGB die Frist in AGB auf drei Monate und die Erstlaufzeit auf zwei Jahre. In der Schweiz gilt, was vereinbart wurde — deshalb sind 60 Tage bei Telekomverträgen der Normalfall.

Muss mein Anbieter eine Online-Kündigung anbieten?

Nein. Es gibt keine dem deutschen § 312k BGB entsprechende Vorschrift. Anbieter dürfen die Kündigung an einen bestimmten Weg binden.

An wen wende ich mich in der Schweiz bei Streit?

Bei Telekommunikationsverträgen an die Schlichtungsstelle Ombudscom. Bei anderen Verträgen an die Stiftung für Konsumentenschutz oder das Konsumentenforum.

Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.