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In Österreich ist der Vertrag massgeblich. Zwei Rechte bestehen unabhängig davon: das Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem FAGG bei online abgeschlossenen Verträgen und das kostenlose Sonderkündigungsrecht bei Entgeltänderungen in Telekomverträgen. Den deutschen Kündigungsbutton und die deutsche Fristendeckelung gibt es hier nicht.

Rechtsgrundlagen

FAGG
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei online oder ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Wirkt wie der deutsche Widerruf: Der Vertrag wird rückwirkend beseitigt.
KSchG
Konsumentenschutzgesetz. Allgemeine Schutzvorschriften, insbesondere gegen gröblich benachteiligende Klauseln.
Telekommunikationsgesetz
Kostenloses ausserordentliches Kündigungsrecht bei Änderungen der Entgelte oder Vertragsbedingungen zum Nachteil der Verbraucherin oder des Verbrauchers. Befristet auf die in der Ankündigung genannte Frist.
ABGB
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch. Verträge gehen mit der Einantwortung auf die Erben über.

Was hier nicht gilt

Diese Regeln stammen aus den jeweils anderen DACH-Ländern und werden regelmässig fälschlich auf Österreich übertragen.

  • Keine Pflicht zu einem Kündigungsbutton

    Die Schaltfläche beruht auf § 312k BGB und ist deutsches Recht. Eine wortgleiche Vorschrift existiert in Österreich nicht — das Fehlen eines Buttons begründet hier also kein Kündigungsrecht.

  • Keine Deckelung der Erstlaufzeit auf zwei Jahre

    § 309 Nr. 9 BGB gilt in Österreich nicht. Es gibt auch keine Entsprechung zur deutschen Regelung, dass sich Verträge seit März 2022 nur noch auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Frist verlängern.

  • Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, Jobverlust oder Pensionierung

    Massgeblich bleibt der Vertrag. Eine schriftliche Anfrage kann zu einer Kulanzlösung führen, ein Anspruch besteht aber nicht.

Typische Fristen

Rücktritt bei Online-Abschluss
14 Tage nach FAGG. Innerhalb dieser Frist ist der Rücktritt der Kündigung vorzuziehen, weil er den Vertrag rückwirkend beseitigt.
Sonderkündigung bei Entgeltänderung
Die in der Ankündigung genannte Frist. Sie beginnt mit der Ankündigung, nicht mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.
Ordentliche Kündigung
Nach Vertrag. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze wie in Deutschland.

Angaben nach den jeweiligen Anbieterangaben. Massgeblich ist immer der eigene Vertrag — prüfen Sie den konkreten Termin im Kundenkonto.

Anbieter in Österreich

Passende Antworten

Wohin bei Streit

RTR-Schlichtungsstelle
Telekommunikation und Rundfunk.
Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Allgemeine Verbraucherfragen.
Arbeiterkammer
Beratung in Konsumenten- und Vertragsfragen.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich einen Kündigungsbutton?

Nein. Der Kündigungsbutton beruht auf § 312k BGB und ist deutsches Recht. In Österreich existiert keine wortgleiche Vorschrift — ein Anbieter darf die Kündigung an einen bestimmten Weg binden, und das Fehlen einer Schaltfläche begründet kein Kündigungsrecht.

Habe ich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen?

Bei online oder ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ja, nach dem FAGG. Es heisst Rücktritt statt Widerruf, wirkt aber vergleichbar: Der Vertrag wird rückwirkend beseitigt, nicht nur für die Zukunft beendet.

Warum finde ich zu meiner Frage nur deutsche Ratgeber?

Weil der deutsche Markt zehnmal grösser ist und deutsche Seiten die Ergebnisse auch für österreichische Suchanfragen dominieren. Für Österreich sind diese Ratgeber in zwei zentralen Punkten falsch: Es gibt hier weder den Kündigungsbutton noch die Deckelung der Erstlaufzeit auf zwei Jahre.

An wen wende ich mich in Österreich bei Streit?

Bei Telekommunikationsverträgen an die Schlichtungsstelle der RTR. Allgemein an den Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer.

Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines Einzelfalls ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.